Eine der schönsten Erfindungen im Straßenverkehr: In Deutschland noch nicht so weit verbreitet - wie damals in der Nachkriegszeit - wird er allerdings an immer mehr Orten wieder eingesetzt. Jeder, der schon mal nachts an einer roten Ampel stand und warten musste, obwohl niemand die Kreuzung kreuzt, wünscht sich in diesem Moment einen
Kreisverkehr.
Wer ist dabei nicht schon mal die eine oder andere Extrarunde gefahren? Jedoch stellt sich die Frage, ob das eigentlich erlaubt ist. Vom Gesetz her ist das aber gar nicht geregelt.
Auszug aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), §9a Kreisverkehr:
(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.
(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Eine andere lustige Frage stellt sich außerdem: Muss man aus dem Kreisverkehr herausfahren?
Klar, warum sollte man das auch nicht tun, schließlich hat man doch eigentlich ein Ziel. Aber stelle man sich mal theoretisch vor, man findet genügend entsprechende Teilnehmer und fährt ohne Herausfahren in einem Kreisverkehr. Da den Innenfahrenden stets Vorfahrt gewährt werden muss, würden diese bei ausreichender Anzahl den Kreis für Einfahrende blockieren, was laut StVO nicht verboten ist (Idee von "Wunderwelt Wissen (Pro 7)" vom 04. Februar 2007).
Zum Glück - oder vielleicht auch leider - gibt es in Deutschland noch keinen
Magic Roundabout, die einzige Möglichkeit in England doch mal linksrum zu fahren: